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Hausbootferien mit Abenteuer Flusslandschaft

Abenteuer Flusslandschaft erwarb zur Jahrtausendwende einen jahrhundertalten Werftstandort und begann mit dem Wiederaufbau der Bootswerft. Zugleich startete die Unternehmung im Tourismus mit dem Verleih von Kanus. Mit dem stetigen Ausbau des Angebotes und der gleichzeitigen Ausrichtung in die Richtungen "ökologisch, sozial und ökonomisch" erhielt die Firma 2010 den europäischen Tourismuspreis EDEN AWARD für ihre nachhaltigen mehrtägigen Kanureisen auf der Peene.

Seit 2016 sind auf der Peene auch Hausaboote im skandinavischen Stil unterwegs. Die Boote werden mit lokalen Handwerksfirmen aus der Region und eigenen Mitarbeitern gebaut und gepflegt. Abenteuerflusslandschaft legt viel Wert auf Nachhaltigkeit und ökologischen Toursimus, was Sie auf einer Reise in diese wunderschöne Region geniessen und schätzen werden.

Allgemeine Informationen zu Ihrer Hausbootfahrt mit den Booten von "Abenteuer Flusslandschaft"

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Informationen für Ihre Hausbootferien mit den Booten von "Abenteuer Flusslandschaft". 

Die liebevoll gestaltete Basis von Abenteuer Flusslandschaft befindet sich in Anklam, unweit der Insel Usedom. Anklam ist mit dem Auto gut über die Autobahn A20 von Berlin (ca. 2 Stunden) oder Hamburg (ca. 3 Stunden) erreichbar. Parkplätze sind an der Basis vorhanden und kosten 3 Euro pro Tag. Mit dem Zug ist Anklam ebenfalls erreichbar, die Reisezeit ab Hamburg beträgt meist 4:20 Stunden, ab Berlin ca. 2 Stunden.

Der Charterschein/die Einweisung beginnt pünktlich um 14 Uhr und ist für alle Kunden verpflichtend. Er ist im Preis inbegriffen und dauert inkl. Fahrschule 3 Stunden. Auch für Inhaber des Sportbootführerscheins binnen ist die Teilnahme an der Einweisung verpflichtend. Der Charterschein umfasst auch eine Einweisung in die Funktionsweise des Bootes.

Der obligatorische Charterschein umfasst die Einweisung in die Funktionsweise des Bootes. Der Charterschein/die Einweisung beginnt pünktlich um 14 Uhr und ist für alle Kunden verpflichtend. Er ist im Preis inbegriffen und dauert inkl. Fahrschule 3 Stunden. Auch für Inhaber des Sportbootführerscheins binnen ist die Teilnahme an der Einweisung verpflichtend.

Ihr Hausboot ist mit allem ausgestattet, was Sie für eine unbeschwerte Reise benötigen:

  • 2 Ankerspieße für sicheres Übernachten am Flussufer
  • stabiler Rumpf aus hochwertigem Aluminium, äusserst stabile Wasserlage
  • Badeleiter
  • Frontreeling
  • Grill- und Feuerschale
  • Heizung und Warmwasseraufbereitung
  • kompletter Handlauf rund ums Boot
  • Küchenzeile mit Herd, Backofen und 80L Kühlschrank
  • moderne & funktionale Ausstattung
  • Mückenschutzgitter vor allen Fenstern
  • Propangasanlage
  • Rückfahrkamera
  • schall- und wärmeisoliert
  • stabile Stromversorgung dank Solarzellen und Batteriebank
  • überdachte 10^m² Terrasse & Sonnendeck mit Liegen Sonnendeck über Leiter erreichbar
  • verstärkte umlaufende Stosskante, unsinkbar dank Mehrkammer-System
  • WC, Waschbecken und Dusche
  • Wohnraum mit Schlafcouch
  • zwei Schlafräume mit Doppelbett (160 x 200 + 140 x 200)

Bettwäsche kann gegen eine Gebühr von 25€ pro Person zugebucht werden.

Fahrtgebiet/Schleusen
Ihr Hausboot-Törn beginnt in Anklam am FlussKilometer 89 und führt Sie durch eine der schönsten und unverbautesten Flusslandschaften Westeuropas. Die rund 100 km lange Peene gilt noch immer als „Geheimtipp“ unter den Wassersportrevieren, frei von Schleusen und Wehren. Kleine verträumte Häfen oder das freie Ankern auf dem Fluss laden zum Übernachten ein. Unterwegs begegnen Ihnen seltene Tiere und Pflanzen wie u.a. Seeadler, Eisvogel, Biber, Pfleilkraut und Blutweiderich so häufig, wie nirgendwo sonst in Westeuropa.

Check-in Bestimmungen
Der Check-in für das Hausboot erfolgt verbindlich um 14:00 Uhr. Die pünktliche Ankunft zum Check-in ist unbedingt erforderlich, da ansonsten ein ordnungsgemäßer Ablauf der nachfolgenden Übergaben nicht gewährleistet werden kann. Bei verspätetem Check-in berechnet der Vercharterer eine Gebühr von 50€.

Rückgabe des Schiffes:
Die Rückgabe des Schiffes, in von Sachen des Charterers geräumtem und besenreinem Zustand, erfolgt verbindlich zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Die Rückgabe sollte unbedingt pünktlich erfolgen, da ansonsten ein ordentlicher Ablauf der darauffolgenden Übergaben nicht gewährleistet werden kann. Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vercharterer 25€ pro angefangene Stunde. Bei der Rückgabe nimmt der Vercharterer eine Überprüfung des Schiffes und seiner Einrichtung vor. Schiffszustand, Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand einer Checkliste überprüft und festgestellt. Für vom Charterer zu vertretende Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Charterer eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vercharterer nach billigem Ermessen (§315, BGB) festsetzt und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird. Weitergehende Ersatzansprüche von Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Charterer zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind.

Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.

Fahrtüchtigkeit des Schiffes / Mängel unterwegs
Im Fall einer Störung hat der Charterer die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung des Charterschiffes und der Geräte genau zu befolgen. Nach Meldung an den Vercharterer werden notwendige Reparaturen ausschließlich durch Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke durchgeführt. Der Vercharterer akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Charterer eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.). Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Schiff durch eine Störung bzw. durch einen Schaden für mindestens 5 Stunden nicht mehr benutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 5 Stunden – ab Eingang der Meldung bei Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke - begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, den Vercharterer trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Als Ausfallzeit zählt hierbei nur die Zeit zwischen 08:00 Uhr morgens und Sonnenuntergang. Einsätze von Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke, die wegen vom Charterer oder seiner Crew selbst verschuldeter Schäden oder Störungen von Schiff und/oder Ausstattung (wie zum Beispiel Auflaufen auf Grund) erfolgen, sind kostenpflichtig.

Haustiere
Haustiere sind an Bord nur mit Genehmigung des Vercharterers gestattet. Preise erhalten Sie auf Anfrage in Abhängigkeit vom erhöhten Reinigungsaufwand. Für Schäden, die Haustiere am Boot oder dessen Ausrüstung verursachen, haftet der Charterer.

Parkplätze
Es befinden sich genügend Parkplätze an bzw. im näheren Umfeld der Charterbasis. Kostenpflichtige Parkplätze werden laut Preisliste abgerechnet.

Mietpreis
Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Schiff mit Ausstattung (Geschirr, Bettdecken und Kissen, Kartenmaterial, Bordbuch, Zubehör).

Das Schiff wird mit ausreichend Treibstoff-und Gasvorrat übergeben, der Treibstoffverbrauch wird bei Fahrtende abgerechnet.

Bettwäsche
Die Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen! Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr vor Ort ausgeliehen werden (25€ pro Person).

Führerschein
Für die Schiffsführung auf unseren Schiffen ist kein amtlicher Sportbootführerschein erforderlich. Bei Bedarf wird ein entsprechender Charterschein abgelegt. Einweisung: Sie werden von unserem Team sorgfältig eingewiesen. Damit ist auch eine Einweisungsfahrt verbunden.

Fahrgebiet
Deutsche Binnengewässer, keine Küstengewässer

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Abenteuer Flusslandschaft

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen dem Charterer und dem Vercharterer über ein Hausboot abgeschlossen wird. Diese AGB´s ergänzen die gesetzlichen Regelungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Abenteuer Flusslandschaft und dem Kunden. Mit der Buchung erkennt der Charterer diese AGB´s für sich und alle mitreisenden Personen an.

Vertragsabschluss:
Der Chartervertrag kommt zustande durch
a) Buchung über die Internetseite www.abenteuer-flusslandschaft.de oder
b) Buchung per Mail unter Angabe der buchungsrelevanten Daten (=Willenserklärung des Charterers)
In beiden Fällen erhält der Charterer eine Buchungsbestätigung/ Rechnung per Mail zugesandt (=Willenserklärung des Vercharterers). Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung eines nicht fristgemäßen Zahlungseingangs. In diesem Fall steht dem Vercharterer eine Entschädigung entsprechend dem folgenden Absatz zu. Der Vertrag kommt zustande zwischen Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke und dem namentlich genannten Charterer. Eine Weitervermietung bzw. Untervermietung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke zulässig.

Rücktritt des Charterers:
Bei Rücktritt/ Stornierung ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 75,-- Euro zu entrichten. Der Charterer ist berechtigt, vor Mietbeginn ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vercharterer, die diesem spätestens 14 Kalendertage vor Mietbeginn zugehen muss, zurückzutreten. In diesem Fall ist der Charterer verpflichtet, 30% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen. Erreicht die Erklärung den Vercharterer weniger als 14 Kalendertage vor Mietbeginn, werden 90% des Mietpreises vom Charterer zur Zahlung fällig. Eine Stornierung, um den exakt gleichen Zeitraum zu einem Angebotspreis/ günstigeren Preis zu buchen, ist nicht möglich.

Es wird empfohlen, bei Online-Buchung die Risikoabsicherung zu wählen. Bei Zahlung einer pauschalen Gebühr, ergeben sich folgende Rücktrittsmodalitäten.

  • Wegfall der kompletten Stornogebühren bei Stornierungen bis 90 Tage vor Reiseantritt
  • Wegfall der kompletten Stornogebühren bei krankheitsbedingtem Rücktritt. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes von einem der Crewmitglieder, das den Antritt einer Bootsreise ausdrücklich untersagt.
  • Wegfall der kompletten Stornogebühren bei schwerer Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen. Voraussetzung ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
  • Wegfall der Umbuchungsgebühr bei Umbuchungen
  • Reduzierung der Selbstbeteiligung im Falle eines Kaskoschadens von 1.000,-- € auf 750,-- €

Hinweis: im Falle einer Stornierung oder eines krankheitsbedingten Rücktrittes wird diese Gebühr nicht rückerstattet!

Pflichten von Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke:
Der Vercharterer verpflichtet sich, das Schiff zum vereinbarten Termin in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand für die Charterzeit zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Farbe besteht nicht. Lediglich der Schiffstyp muss dem in der Auftragsbestätigung entsprechen.

Sollte der Vercharterer infolge eines während einer vorangegangenen Vercharterung entstandenen Schadens, Sperrung von Wasserstraßen, Havarie, Streiks oder dergleichen oder anderer Gründe nicht in der Lage sein, das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder binnen 24 Stunden ab Übergabezeitpunkt ein anderes oder größeres Schiff zur Verfügung zu stellen. Im Rücktrittsfall wird der Mietzins zurückerstattet. In jedem Fall erhält der Kunde eine Entschädigung in Höhe von 1/7 des Wochenmietpreises.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Charterers wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke. Die Verfügung über das Boot wird dem Charterer nach Einweisung zu demjenigen Zeitpunkt zuerkannt, indem er schriftlich anhand der Checkliste bestätigt, dass der Motor und das Boot im Allgemeinen betriebsfähig sind und die vorgelegte Inventarliste verglichen und unterzeichnet hat. Der Schiffszustand sowie Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden bei Übergabe anhand einer Check- und Inventarliste von Charterer und Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke gemeinsam überprüft und festgestellt. Mit Unterzeichnung bestätigt der Charterer die ordnungsgemäße Übergabe des Schiffes nach Maßgabe der Check- und Inventarliste. Danach sind alle Einwendungen des Charterers betreffs Ausrüstung und Tauglichkeit des Bootes ausgeschlossen. Vorhandene versteckte Mängel an dem Schiff und an der Ausrüstung berechtigen den Charterer nicht, den Mietzins zu mindern, es sei denn, der Mangel war Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt.

Versicherung:
Haftpflicht (Schäden an fremden Booten etc.):
Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Bootsführers bei einer Selbstbeteiligung von 250,-- Euro, soweit nicht Versicherungsschutz über eine Privat- Haftpflicht-Versicherung besteht. Der Charterer ist im Falle eines Haftpflichtschadens verpflichtet, den Nachweis eines fehlenden Versicherungsschutzes schriftlich zu erbringen (Erklärung des Charterers oder seiner Versicherung).

Kaskoversicherung (Schäden am Charterboot):
Das Charterschiff ist vollkaskoversichert bei einer Selbstbeteiligung von 1.000,-- Euro. Die Höhe der Kaution beträgt 1.000,-- Euro.
Bucht der Charterer bei Vertragsabschluss eine Risikoabsicherung, reduziert sich die Selbstbeteiligung im Schadensfalle von 1.000,-- auf 750,-- €. Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. wegen Trunkenheit) verursacht werden, haftet der Charterer in voller Höhe. Die von Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen und für  Schäden an mitgebrachten Gegenständen sowie für den Verlust von zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen.

Pflichten des Charterers:
Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Schiff zu verweigern für den Fall, dass der Charterer nicht die vorausgesetzte Eignung zum Führen eines Sportbootes besitzt oder nicht mindestens 2 Personen während des Törns an Bord sein werden (wobei Person 1 mindestens 18 Jahre und Person 2 mindestens 16 Jahre alt sein muss). Zudem muss gewährleistet sein, dass mindestens ein volljähriges Crewmitglied ohne körperliche Einschränkungen zur Besatzung gehört. Andernfalls darf der Charterer den Hafen nicht verlassen.

Der Charterer verpflichtet sich, das Schiff wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu handhaben. Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Fall einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar. Der Charterer haftet für alle Schäden an Schiff und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Der Charterer darf andere Schiffe nicht abschleppen oder bergen und das Charterschiff nur im Notfall schleppen lassen. Es besteht Fahrverbot zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Weiterhin verpflichtet sich der Charterer:

a) Grundberührungen Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke sofort zu melden
b) bei Meldung schlechter Wetterverhältnisse nicht mehr auszulaufen bzw. den nächstgelegenen Hafen oder eine sichere Ankerbucht aufzusuchen.

Treten während der Charter Schäden am Schiff oder der Ausrüstung auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informieren, um mit ihm die Reparatur abzustimmen. Sollte ein kleiner Schaden die Weiterfahrt des Schiffs nicht behindern, muss der Kunde den Vercharterer telefonisch benachrichtigen und bei selbstverursachten Schäden 24 Std. vor Nutzungsende zurückkehren, um die Behebung des Schadens zu ermöglichen, damit die Nutzung für die nachfolgenden Kunden nicht verzögert wird.

Zahlungsbedingungen:
Mit Vertragsabschluss wird der Gesamtpreis fällig und ist mit der Buchung zu zahlen. Diese ist direkt bei Vertragsabschluss zu zahlen.

Check-in Bestimmungen
Der Check-in für das Hausboot erfolgt verbindlich um 14:00 Uhr. Die pünktliche Ankunft zum Check-in ist unbedingt erforderlich, da ansonsten ein ordnungsgemäßer Ablauf der nachfolgenden Übergaben nicht gewährleistet werden kann. Bei verspätetem Check-in berechnet der Vercharterer eine Gebühr von 50 €.

Rückgabe des Schiffes:
Die Rückgabe des Schiffes, in von Sachen des Charterers geräumtem und besenreinem Zustand, erfolgt verbindlich zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Die Rückgabe sollte unbedingt pünktlich erfolgen, da ansonsten ein ordentlicher Ablauf der darauffolgenden Übergaben nicht gewährleistet werden kann. Bei verspäteter Rückgabe berechnet der Vercharterer 25,-- Euro pro angefangene Stunde.

Bei der Rückgabe nimmt der Vercharterer eine Überprüfung des Schiffes und seiner Einrichtung vor. Schiffszustand, Zustand und Vollständigkeit von Ausrüstung und Inventar werden anhand einer Checkliste überprüft und festgestellt.

Für vom Charterer zu vertretende Schäden, fehlende Ausrüstungsteile sowie andere Mängel hat der Charterer eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die der Vercharterer nach billigem Ermessen (§315, BGB) festsetzt und die von der hinterlegten Kaution in Abzug gebracht wird. Weitergehende Ersatzansprüche von Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke werden dadurch nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Havarie oder vom Charterer zu vertretende Mängel verschwiegen worden sind.

Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.

Fahrtüchtigkeit des Schiffes / Mängel unterwegs:
Im Fall einer Störung hat der Charterer die Hinweise der mitgelieferten Bedienungsanleitung des Charterschiffes und der Geräte genau zu befolgen. Nach Meldung an den Vercharterer werden notwendige Reparaturen ausschließlich durch Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke durchgeführt. Der Vercharterer akzeptiert keine Erstattung von Auslagen/Kosten, die der Charterer eigenmächtig veranlasst hat (zum Beispiel Reparaturen durch Fremdfirmen o. ä.). Ein ersatzfähiger Schaden entsteht nur dann, wenn das Schiff durch eine Störung bzw. durch einen Schaden für mindestens 5 Stunden nicht mehr benutzt werden kann. Ausfallzeiten von weniger als 5 Stunden – ab Eingang der Meldung bei Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke - begründen keinen Schadensersatzanspruch, es sei denn, den Vercharterer trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Als Ausfallzeit zählt hierbei nur die Zeit zwischen 08:00 Uhr morgens und Sonnenuntergang.

Einsätze von Abenteuer Flusslandschaft, Erlebnisreisen Carsten Enke, die wegen vom Charterer oder seiner Crew selbst verschuldeter Schäden oder Störungen von Schiff und/oder Ausstattung (wie zum Beispiel Auflaufen auf Grund) erfolgen, sind kostenpflichtig. Es wird die ortsübliche Vergütung berechnet und entsprechend von der Kaution einbehalten.

Haustiere:
Haustiere sind an Bord nur mit Genehmigung des Vercharterers gestattet. Preise erhalten Sie auf Anfrage (für Hunde - wie auf der Website veröffentlicht) in Abhängigkeit vom erhöhten Reinigungsaufwand. Für Schäden, die Haustiere am Boot oder dessen Ausrüstung verursachen, haftet der Charterer.

Parkplätze:
Es befinden sich genügend Parkplätze an bzw. im näheren Umfeld der Charterbasis. Kostenpflichtige Parkplätze werden laut Preisliste abgerechnet.

Mietpreis:
Der vereinbarte Mietpreis umfasst das Schiff mit Ausstattung (Geschirr, Bettdecken und Kissen, Kartenmaterial, Bordbuch, Zubehör). Das Schiff wird mit ausreichend Treibstoff- und Gasvorrat übergeben, der Treibstoffverbrauch wird bei Fahrtende abgerechnet. Unsere Betten sind aus hygienischen Gründen nur mit Bettwäsche zu benutzen! Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen oder können gegen Gebühr vor Ort ausgeliehen werden.

Führerschein:
Für die Schiffsführung auf unseren Schiffen ist kein amtlicher Sportbootführerschein erforderlich. Bei Bedarf wird ein entsprechender Charterschein abgelegt.

Einweisung:
Sie werden von unserem Team sorgfältig eingewiesen. Damit ist auch eine Einweisungsfahrt verbunden.

Fahrgebiet:
- Deutsche Binnengewässer, - keine Küstengewässer.

Rückgabe des Schiffes:
Am Ende des Charters muss das Schiff in einem ordentlichen, besenreinen Zustand abgeliefert werden. Die Endreinigung beinhaltet die Gebühr für das Abpumpen des Fäkalientanks. Bei groben Verschmutzungen (z.B. Flecken in den Sitzmöbeln) behalten wir uns eine zusätzliche Reinigungsgebühr vor.

Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand und sonstiger Erfüllungsort ist Anklam. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Solchen Falls wird die unwirksame Bestimmung ersetzt durch eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Regelung möglichst nahe kommt.

Datenschutz:
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Dritte und dient zur Abwicklung und Information der Kundenanfrage

Stand, Februar 2025, alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.

 
 

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