Hausbootferien mit Les Canalous
Das Unternehmen Les Canalous wurde 1982 in Frankreich gegründet und gehört zu den Pionieren des regionalen Hausboottourismus. Das Unternehmen ist nicht nur Vermieter von Hausbooten, sondern auch Hersteller von Binnenschiffen , u.a. des berühmten Modells Tarpon (einem Klassiker unter den Binnenschiffen), das auf allen Wasserwegen Europas anzutreffen ist.
Die Hausbootferien mit Les Canalous bieten wir in Zusammenarbeit mit Atelier du Voyage an.
Allgemeine Informationen zu Ihrer Hausbootfahrt mit Les Canalous
Kostenpflichtiges und sicheres Parken ist bei der Marina von Les Canalous möglich, geschieht aber auf eigenes Risiko.
Nach Ihrer Ankunft und dem Check-in erhalten Sie eine ausführliche Einweisung. Die Einführung dauert durchschnittlich 45 Minuten und hängt von Ihrer Erfahrung ab. Sie lernen schnell alle Handhabungen Ihres Hausbootes und die notwendigen Manöver auf Binnengewässern. In Deutschland geniessen Bootsneulinge ohne Binnenführerschein eine etwas intensivere Bootseinführung, die auch etwas länger dauern kann (Zusatzkosten).
Ausstattung
Alle Boote verfügen über einen geräumiger Salon, konfortable Schlafplätze, Heizung, Warmwasser und Dusche. Die Boote haben genug Schranksektionen mit Stauraum, die meisten Betten an Bord sind lang und breit genug. Alle unsere Hausboote sind mit kompletter Bettwäsche ausgestattet: Decken, Kopfkissen und Betttücher (keine Betttücher in der Low cost Kategorie).
Alle Boote sind mit Geschirr und allen anderen notwendigen Küchenutensilien ausgestattet, um ein Essen an Bord, an Deck, in der freien Natur oder in einem Hafen zu ermöglichen. Auch stehen Ihnen eine Kochplatte, ein Ofen, ein Kühlschrank, eine Spüle sowie Töpfe, Pfannen und Geschirr in entsprechender Anzahl an Bord zu Verfügung. Die Kapazität des Kühlschranks hängt von der Grösse des Hausboots ab und variiert zwischen 60 und 220 Liter.
Strom
Die Mehrheit der Boote sind nicht mit einer 220V-Spannung ausgestattet. Alle Boote verfügen jedoch über einen 12V-Zigarettenanschluss. Wenn Sie ein 12V-Ladegerät besitzen, können Sie Ihr Handy wieder aufladen. Für Geräte, die mit einer 220V-Spannung funktionieren, können Sie einen 12V-220V-Transformator gegen Gebühr leihen. Ansonsten liegen zahlreiche Stromversorgungspunkte am Kanal.
Haustiere
Hunde und andere Haustiere sind an Bord willkommen. Achten Sie darauf, dass Sie alles Notwendige für Ihr Haustier vor Reiseantritt selbst besorgen (einschliesslich Decke und Körbchen).
Schleusen
Es gibt unterschiedliche Schleusenarten: die handbetriebene Schleuse mit Schleusenwärter, die elektrisch betriebene Schleuse mit Schleusenwärter und die automatische Schleuse ohne Schleusenwärter.
Das Durchqueren der Schleusen ist ein einfaches und angenehmes Manövrieren, wenn man einige Grundregeln respektiert: manövrieren Sie stets mit grösster Vorsicht und so langsam wie möglich, und haben Sie Geduld wenn mehrere Boote auf eine Schleusenpassage warten. In den manuel bedienbaren Schleusen ist es einfacher das Manövrieren mit mindestens zwei agilen Personen durchzuführen. Der Schleusenwärter ist oftmals zu einem Gespräch bereit, manchmal können lokale Produkte erworben werden. Das Durchschleusen ist kostenlos. Trinkgelder können je nach Ihrem Ermessen gezahlt werden.
Anlegestellen
Abgesehen von den Häfen, die an den Kanälen und Flüssen liegen, können Sie mit Ihrem Hausboot überall ankern, auch in der freien Natur, um die Ruhe zu geniessen (ausser wo das Ankern verboten ist). Einige Yachthäfen sind kostenlos, andere verlangen eine Parkgebühr, wenn sie am Kai Wasser und Strom zur Verfügung stellen.
Angeln
Die Angelerlaubnis unterliegt der jeweiligen landesspezifischen Gesetzgebung, bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Reise.
Lebensmittel
Sie können praktisch an allen Städten und Dörfern entlang der Kanäle einkaufen: Die Flusskarte informiert Sie über die verschiedenen Tankstationen, Dörfer und Städte, wo Sie Geschäfte finden können. Manchmal verkaufen auch die Schleusenwärter Eier, Geflügel, Gemüse und Wein zu angemessenen Preisen. Wir raten Ihnen, grössere Einkäufe am Tag Ihrer Abfahrt zu tätigen. Normalerweise finden Sie in der Nähe aller Basen Supermärkte, in denen Sie vor Reiseantritt grosse Einkäufe mit Ihrem PKW tätigen können.
Das Basis-Personal steht Ihnen jeden Tag der Woche zur Verfügung. Sie müssen lediglich die Abfahrtsbasis unter der Nummer anrufen, die Sie in Ihrem Bordbuch finden. Die meisten Anliegen können telefonisch geklärt werden. Andernfalls kommt so schnell wie möglich ein Techniker vorbei, um Ihnen weiterzuhelfen.
Vor Antritt der Reise müssen alle Mieter eine Kaution (variiert je nach Bootsgrösse) hinterlegen, um allfällige Schäden am Boot, welche während der Mietsdauer entstehen, zu decken. Alternativ kann eine CDW-Versicherung abgeschlossen werden (variiert je nach Bootsgrösse), damit wird die Kaution verringert. Die Kaution kann per Kreditkarte hinterlegt werden und wird zurückerstattet, wenn das Boot sauber, zum festgelegten Zeitpunkt und ohne Schäden zurückgebracht wird.
Alle Schiffe starten mit gefüllten Tanks (Diesel, Wasser und Gas). Der Verbrauch des Kraftstoffs wird bei Rückgabe des Schiffes abgelesen und abgerechnet. Der Kraftstoffverbrauch ist von der Grösse des Schiffes und der Geschwindigkeit abhängig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Atelier du Voyage
Auszug aus den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) - der komplette Text der AVRB wird Ihnen auf Wunsch zugestellt. Reisen mit Le Boat, Locaboat, Snaily, Les Canalous und Navig'France werden durch Atelier du Voyage organisiert und es gelten die hier aufgeführten Reisebedingungen von Atelier du Voyage.
1. WAS DIESE AVRB REGELN
Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns für von uns veranstaltete Reisearrangements.
2. WIE DER VERTRAG ABGESCHLOSSEN WIRD
Der Vertrag kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie
für deren Vertragspflichten ein.
3. LEISTUNGEN
Unsere Leistungen sind in unserer Bestätigung/Rechnung detailliert aufgeführt.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Preise
Die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise sind massgebend. Sie haben die Wahl Ihre Miete in Schweizer Franken oder in Euro zu bezahlen. Der zum Zeitpunkt der Buchung kommunizierte Tageskurs EUR/CHF bezieht sich auf die Gesamtsumme der Miete und bleibt auch im Fall von etwaigen Kursschwankungen massgebend. Die Gesamtsumme des Vertrages ist in der gleichen Währung zu begleichen.
4.2 Zahlung
4.2.1 Zahlung in Schweizerfranken
Anzahlung anlässlich der Buchung: 30% des Mietpreises. Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle zu erfolgen. Nicht rechtzeitige Begleichung der Restzahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern und die entsprechenden Annullierungskosten zu verrechnen.
4.2.2 Zahlung in Euro
Der Gesamtbetrag ist innert 15 Tagen ab definitiver Buchung fällig. Eine nicht rechtzeitige Bezahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern und die entsprechenden Annullierungskosten zu verrechnen.
4.3 Kurzfristige Buchungen
Bei einer kurzfristigen Reservation muss der Gesamtbetrag zum Zeitpunkt der Buchung bezahlt werden.
4.4 Kosten für Buchung und Unterlagen
Zusätzlich zum Mietpreis wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF/EUR 90.– pro Boot verrechnet. Im Falle einer Annullierung wird dieser Betrag nicht rückerstattet.
4.5 Eventuelle zusätzliche Kosten
Zusätzlich zu den oben genannten Gebühren kann Ihre Buchungsstelle weitere Gebühren für die Beratung und Buchung erheben.
5. SIE ÄNDERN IHR REISEPROGRAMM ODER KÖNNEN DIE REISE NICHT ANTRETEN
5.1 Allgemeines
Wenn Sie die Buchung ändern oder annullieren, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle schriftlich (per Brief oder E-Mail) mitteilen.
5.2 Kosten für Änderung/Annullierung
Bis 3 Monate vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Boot erhoben, falls Sie die Miete ändern oder annullieren. Die Bootsgesellschaften Locaboat und Nicols erfordern zusätzlich zur oben genannten Bearbeitungsgebühr eine weitere Gebühr von EUR 150.–. Bei weniger als 3 Monate vor Reisebeginn werden folgende Gebühren erhoben, falls Sie die Miete ändern oder annullieren:
- 90-61 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
- 60-46 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
- 45-0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises
5.2.1 Gültigkeit des Änderungs- / Annullierungsdatums
Das Datum, an welchem das Buchungsbüro Ihre Mitteilung erhält, ist massgeblich. Trifft diese Mitteilung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag im Buchungsbüro ein, ist der folgende Arbeitstag massgeblich.
5.2.2 Flugtickets
Für jegliche Annullierung oder Änderung des Flugtickets (Datum, Flug oder Passagiername) verlangen die Fluggesellschaften manchmal sehr hohe Kosten. Wir sind verpflichtet diese zusätzlich zu den oben angegebenen Kosten zu verrechnen, unabhängig vom Datum der Änderung oder Annullierung. Handelt es sich um ein Sonderpreisflugticket und je nach gewählter Fluggesellschaft, können die Kosten 100 % betragen.
5.3 Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine abgeschlossen haben. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleiben die Prämie für die Annullierungskostenversicherung und die Bearbeitungsgebühr geschuldet.
5.4 Ersatzreisende
Wenn Sie die Reise absagen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– wird dafür verrechnet. Der Ersatzreisende und Sie selber sind solidarisch für die Bezahlung der Reise verantwortlich.
6. ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN UND PREISE
6.1 Vor Vertragsabschluss
Wir behalten uns das Recht vor die Leistungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.
6.2 Nach Vertragsabschluss
Preiserhöhungen können sich aus neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z. B. Flughafentaxen, MwSt. usw.) ergeben. Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.
6.3 Änderungen nach Ihrer Buchungund vor Reisebeginn
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Leistungen zu ändern, wenn höhere Gewalt es erfordert und bemühen uns, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir informieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.
6.4 Ihre Rechte, wenn der Reisepreis erhöht, oder die Reiseleistungen geändert werden
Führt die Änderung zu einer erheblichen Veränderung der Reise oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% können Sie:
a) die Änderungen annehmen;
b) innert 5 Tagen vom Vertrag schriftlich (per Brief oder E-Mail) zurücktreten; die bereits bezahlten Beträge werden Ihnen rückerstattet, mit Ausnahme der Buchungsgebühr von CHF 90.–;
Lassen Sie uns keine Mitteilung innert 5 Tagen zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.
6.5 Besondere Bestimmungen für die Covid-19-Gesundheitskrise
Wenn Sie die Buchung annullieren oder ändern, obwohl die Reise gemäss der ursprünglichen Buchung durchführbar* ist, beachten Sie bitte Ziffer 5.2.
* Mit «durchführbarer Reise» ist gemeint, dass die Reise durchgeführt und die gebuchten Leistungen erbracht werden können. Verbindliche Gesundheitsmassnahmen können jederzeit von diversen Ländern ergriffen werden, um die Ausbreitung der Pandemie zu bekämpfen. Wenn diese Massnahmen den reibungslosen Ablauf der Reise nicht beeinträchtigen, können sie nicht als ein Faktor betrachtet werden, der die Reise undurchführbar macht. Die Pflicht sich vor der Reise (An- oder Abreise) impfen und/oder testen zu lassen (PCR oder andere Tests), kann nicht als ein Fall von undurchführbarer Reise angesehen werden. Auch eine Quarantänepflicht bei der Rückreise kann nicht als ein Fall von undurchführbarer Reise angesehen werden.
Wenn die Reise nicht mehr durchführbar ist (geschlossene Grenzen, Quarantänepflicht im Reiseland, ersatzlos gestrichener Flug), wird vorgeschlagen, sie zu verschieben. Ist dies nicht möglich, wird die Reise annulliert und den Teilnehmern wird der gesamte bezahlte Betrag zurückerstattet, mit Ausnahme der Buchungsgebühr von CHF 90.–.
7. REISEABSAGE DURCH UNS
7.1 Unzumutbarkeit
Wir sind berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlen wir den bereits bezahlten Reisepreis zurück, unter Abzug unserer Bearbeitungsgebühr von CHF 200.–. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.2 Höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt oder Streiks die Reise erheblich erschweren oder verunmöglichen, können wir die Reise absagen.
7.3 Reiseabsage aus anderen Gründen
Wir sind berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 6.4.
8. SIE MÜSSEN DIE REISE UNTERBRECHEN
Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.
9. WENN SIE ETWAS ZU BEANSTANDEN HABEN
Entspricht die Reise nicht der Vereinbarung, so sind Sie verpflichtet bei unserer örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Diese werden sich bemühen, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten.
Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe schriftlich festhalten. Damit sind Sie nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Sofern innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstandenen Kosten werden Ihnen im Rahmen der vereinbarten Leistungen und gegen Vorweisen des Zahlungsbeleges erstattet.
Vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt. Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach Reiseende schriftlich (per Brief oder E-Mail) unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Bootsgesellschaft bzw. des Basispersonal und allfällige Beweismittel beizulegen.
10. HAFTUNG
10.1 Allgemeines
Wir vergüten Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, die Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten oder Schäden, sofern der Vermieter oder das Basispersonal nicht in der Lage war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
10.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
10.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haften wir nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze.
10.2.2 Haftungsausschlüsse
Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachenzurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits;
b) auf Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt, welche wir trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Im Falle einer Unmöglichkeit der Mietgesellschaft, das reservierte Boot zur Verfügung zu stellen, ist sie verpflichtet, Ihnen ein Boot mit gleicher oder höherer Kapazität und gleichem oder höherem Komfort zu besorgen, so weit wie möglich in der gleichen Region. Eine solche Änderung kann in keinem Fall Grund einer Annullierung Ihrerseits sein;
d) Sollten die Wasserwege unbenutzbar sein (Hochwasser, Überschwemmung, Trockenheit, Streik, technisches Problem, Polizeiverbot usw.), werden die allgemeinen Bedingungen des entsprechenden Vermieters angewendet.
10.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Vertrages sind, haften wir im Rahmen dieser AVRB, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
10.2.4 Übrige Schäden
Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der mangelhaften Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von uns auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese AVRB sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
11. VERSICHERUNGEN
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung, Rückreisekostenversicherung usw.
12. VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Wenn Reisedokumente ausgestellt oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.
13. REISEGARANTIE
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch .
14. OMBUDSMAN
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Die Adresse des Ombudsman lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach / 8038 Zürich
www.ombudsman-touristik.ch
info@ombudsman-touristik.ch
15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Für Klagen gegen uns wird der ausschliessliche Gerichtsstand Lausanne vereinbart.
Stand 2021/11 - Alle Angaben ohne Gewähr / Änderungen vorbehalten