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Hausbootferien mit Snaily

Diese sympathische Gesellschaft von einem Schweizer Paar verwaltet, dass seit mehr als dreissig Jahren in Frankreich niedergelassenen ist, offeriert äusserst persönliche Dienstleistungen auf seiner Basis in Chagny, ganz nahe des berühmten Weingebietes Burgund.

Die Hausbootferien mit Snaily bieten wir in Zusammenarbeit mit Atelier du Voyage an.

Allgemeine Informationen zu Ihrer Hausbootfahrt mit Snaily

Ein privater aber unbewachter Parkplatz steht Ihnen an der Basis von Chagny kostenlos zur Verfügung.

Die Bootsübernahme erfolgt zwischen 16h00 und 18h00. Nachdem alle Formalitäten erledigt sind, erhält der Mieter die praktischen Anweisungen für das Boot und dessen Handhabung. Sollte aus irgendwelchen Gründen eine Bootsübernahme vor 18h00 nicht möglich sein, muss die Basis unbedingt telefonisch benachrichtigt werden. Das betreffende Boot wird dann für die Nacht bereitgestellt und Uebergabe und Einweisung erfolgen am nächsten Morgen.

Cheminée
In allen Snaily‘ s gehört ein „Schwedenofen“ zum Standard. Dieser sorgt nicht nur in in den Übergangszeiten für wohlige Wärme, er eignet sich auch hervorragend fürs Trocknen durchnässter Kleider!

Bugstrahlruder
Bei allen Booten ist eine Bugstrahl-Schraube eingebaut. Diese unterstützt die Querbewegung des Bugs und erleichtert das Manövrieren vor Schleusen und in engen Häfen.

Küche
Vollständig eingerichtete L-Küche mit im Wohnungsbau üblichen Standard-Massen. Spüle mit Abtropfteil; 3-flammiger Gasherd; Backofen mit Grill; 220L Kühlschrank, davon 40L in separatem Tiefkühlfach.

Der runde Esstisch kann auf 110 x 140 cm ausgezogen werden und bietet mit der über einem grossen Stauraum angebrachten Rundbank und den bequemen Stapelstühlen bis zu acht Personen Platz.

Elektrische Anlagen
12V-Bordnetz. Separate Batterien für Motor, Service und Bugstrahlruder. Umwandler für 230V während der Fahrt. Leistung bis zu 1500 W. 230V-Landanschluss für Batterieladegerät und Boilerheizung.

Heizung
Gasbetriebene Warmluft-Zentralheizung „truma“ (4000 kcal/h) oder Warmwasser-Zentralheizung mit Motorabwärme und Diesel-Standheizung „Eberspächer“ bei den neuesten Booten.
Cheminée-Holz-Ofen (6000 kcal/h).
Warmwasser-Bereitung: Boiler mit 55L Inhalt, heizbar mit Motorabwärme, Diesel-Standheizung oder elektrisch über den 230V-Landanschluss .

Ihr Haustier ist bei Snaily willkommen! Infolge höherem Reinigungsaufwand ist pro Haustier vor der Uebernahme des Bootes €50.- zu entrichten.

Der Mieter ist verpflichtet, alles für den Unterhalt des Tieres Notwendige mitzubringen, insbesondere dürfen keine Einrichtungen an Bord wie Geschirr, Wäsche, etc. dafür verwendet werden. Bitte Betten nicht als Hundekojen benutzen.

Vor der Uebernahme des Bootes muss eine Kaution im Betrag von €1100.- hinterlegt werden. Diese Summe entspricht dem Selbstbehalt der Kaskoversicherung. Sie wird zurückerstattet, wenn Boot und Einrichtung in sauberem Zustand, unbeschädigt und vollständig an den vereinbarten Ort zurückgebracht werden. Schäden, Verluste, ausserordentliche Reinigung sowie Umtriebsentschädigungen wegen verspäteter Bootsrückgabe gehen bis zum vollen Kautionsbetrag zu Lasten des Mieters.

Am Rückgabetag muss das Boot um 08h00 im Abgabehafen liegen und spätestens um 09h00 in gereinigtem Zustand zurückgegeben werden. In Anbetracht unvorhergesehener Ereignisse (Pannen, Verkehrsbehinderungen usw.) ist der Mieter verpflichtet, eine gewisse Zeitreserve einzuplanen. Wir empfehlen deshalb, bereits am letzten Abend zur Rückgabestation zu fahren. Snaily ist berechtigt, alle Umtriebe zu verrechnen, welche aus einer nicht vertragsgemässen Rückgabe entstehen. Der Mieter ist des weiteren verpflichtet, unaufgefordert etwelche von ihm beschädigten oder verlorenen Gegenstände und Einrichtungen anzugeben..

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Atelier du Voyage

Auszug aus den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) - der komplette Text der AVRB wird Ihnen auf Wunsch zugestellt. Reisen mit Le Boat, Locaboat, Snaily, Les Canalous und Navig'France werden durch Atelier du Voyage organisiert und es gelten die hier aufgeführten Reisebedingungen von Atelier du Voyage.

1. WAS DIESE AVRB REGELN

Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns für von uns veranstaltete Reisearrangements.

2. WIE DER VERTRAG ABGESCHLOSSEN WIRD

Der Vertrag kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie
für deren Vertragspflichten ein.

3. LEISTUNGEN

Unsere Leistungen sind in unserer Bestätigung/Rechnung detailliert aufgeführt.

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Preise

Die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise sind massgebend. Sie haben die Wahl Ihre Miete in Schweizer Franken oder in Euro zu bezahlen. Der zum Zeitpunkt der Buchung kommunizierte Tageskurs EUR/CHF bezieht sich auf die Gesamtsumme der Miete und bleibt auch im Fall von etwaigen Kursschwankungen massgebend. Die Gesamtsumme des Vertrages ist in der gleichen Währung zu begleichen.

4.2 Zahlung

4.2.1 Zahlung in Schweizerfranken 
Anzahlung anlässlich der Buchung: 30% des Mietpreises. Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle zu erfolgen. Nicht rechtzeitige Begleichung der Restzahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern und die entsprechenden Annullierungskosten zu verrechnen.

4.2.2 Zahlung in Euro 
Der Gesamtbetrag ist innert 15 Tagen ab definitiver Buchung fällig. Eine nicht rechtzeitige Bezahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern und die entsprechenden Annullierungskosten zu verrechnen.

4.3 Kurzfristige Buchungen

Bei einer kurzfristigen Reservation muss der Gesamtbetrag zum Zeitpunkt der Buchung bezahlt werden.

4.4 Kosten für Buchung und Unterlagen

Zusätzlich zum Mietpreis wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF/EUR 90.– pro Boot verrechnet. Im Falle einer Annullierung wird dieser Betrag nicht rückerstattet.

4.5 Eventuelle zusätzliche Kosten

Zusätzlich zu den oben genannten Gebühren kann Ihre Buchungsstelle weitere Gebühren für die Beratung und Buchung erheben.

5. SIE ÄNDERN IHR REISEPROGRAMM ODER KÖNNEN DIE REISE NICHT ANTRETEN

5.1 Allgemeines

Wenn Sie die Buchung ändern oder annullieren, müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle schriftlich (per Brief oder E-Mail) mitteilen.

5.2 Kosten für Änderung/Annullierung

Bis 3 Monate vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Boot erhoben, falls Sie die Miete ändern oder annullieren. Die Bootsgesellschaften Locaboat und Nicols erfordern zusätzlich zur oben genannten Bearbeitungsgebühr eine weitere Gebühr von EUR 150.–. Bei weniger als 3 Monate vor Reisebeginn werden folgende Gebühren erhoben, falls Sie die Miete ändern oder annullieren:

  • 90-61 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
  • 60-46 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • 45-0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Reisepreises

5.2.1 Gültigkeit des Änderungs- / Annullierungsdatums

Das Datum, an welchem das Buchungsbüro Ihre Mitteilung erhält, ist massgeblich. Trifft diese Mitteilung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag im Buchungsbüro ein, ist der folgende Arbeitstag massgeblich.

5.2.2 Flugtickets

Für jegliche Annullierung oder Änderung des Flugtickets (Datum, Flug oder Passagiername) verlangen die Fluggesellschaften manchmal sehr hohe Kosten. Wir sind verpflichtet diese zusätzlich zu den oben angegebenen Kosten zu verrechnen, unabhängig vom Datum der Änderung oder Annullierung. Handelt es sich um ein Sonderpreisflugticket und je nach gewählter Fluggesellschaft, können die Kosten 100 % betragen.

5.3 Annullierungskostenversicherung

Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine abgeschlossen haben. Im Falle einer Annullierung Ihrer Reise bleiben die Prämie für die Annullierungskostenversicherung und die Bearbeitungsgebühr geschuldet.

5.4 Ersatzreisende

Wenn Sie die Reise absagen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– wird dafür verrechnet. Der Ersatzreisende und Sie selber sind solidarisch für die Bezahlung der Reise verantwortlich.

6. ÄNDERUNGEN DER LEISTUNGEN UND  PREISE

6.1 Vor Vertragsabschluss

Wir behalten uns das Recht vor die Leistungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern.

6.2 Nach Vertragsabschluss 

Preiserhöhungen können sich aus neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (z. B. Flughafentaxen, MwSt. usw.) ergeben. Die Preiserhöhung kann bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, stehen Ihnen die unter Ziffer 6.4 genannten Rechte zu.

6.3 Änderungen nach Ihrer Buchungund vor Reisebeginn

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Leistungen zu ändern, wenn höhere Gewalt es erfordert und bemühen uns, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Wir informieren Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

6.4 Ihre Rechte, wenn der Reisepreis erhöht, oder die Reiseleistungen geändert werden

Führt die Änderung zu einer erheblichen Veränderung der Reise oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% können Sie:

a) die Änderungen annehmen;

b) innert 5 Tagen vom Vertrag schriftlich (per Brief oder E-Mail) zurücktreten; die bereits bezahlten Beträge werden Ihnen rückerstattet, mit Ausnahme der Buchungsgebühr von CHF 90.–;

Lassen Sie uns keine Mitteilung innert 5 Tagen zukommen, so stimmen Sie der Preiserhöhung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu.

6.5 Besondere Bestimmungen für die Covid-19-Gesundheitskrise

Wenn Sie die Buchung annullieren oder ändern, obwohl die Reise gemäss der ursprünglichen Buchung durchführbar* ist, beachten Sie bitte Ziffer 5.2.

* Mit «durchführbarer Reise» ist gemeint, dass die Reise durchgeführt und die gebuchten Leistungen erbracht werden können. Verbindliche Gesundheitsmassnahmen können jederzeit von diversen Ländern ergriffen werden, um die Ausbreitung der Pandemie zu bekämpfen. Wenn diese Massnahmen den reibungslosen Ablauf der Reise nicht beeinträchtigen, können sie nicht als ein Faktor betrachtet werden, der die Reise undurchführbar macht. Die Pflicht sich vor der Reise (An- oder Abreise) impfen und/oder testen zu lassen (PCR oder andere Tests), kann nicht als ein Fall von undurchführbarer Reise angesehen werden. Auch eine Quarantänepflicht bei der Rückreise kann nicht als ein Fall von undurchführbarer Reise angesehen werden.

Wenn die Reise nicht mehr durchführbar ist (geschlossene Grenzen, Quarantänepflicht im Reiseland, ersatzlos gestrichener Flug), wird vorgeschlagen, sie zu verschieben. Ist dies nicht möglich, wird die Reise annulliert und den Teilnehmern wird der gesamte bezahlte Betrag zurückerstattet, mit Ausnahme der Buchungsgebühr von CHF 90.–.

7. REISEABSAGE DURCH UNS

7.1 Unzumutbarkeit

Wir sind berechtigt, Ihre Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlen wir den bereits bezahlten Reisepreis zurück, unter Abzug unserer Bearbeitungsgebühr von CHF 200.–. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7.2 Höhere Gewalt, Streiks

Sollten unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt oder Streiks die Reise erheblich erschweren oder verunmöglichen, können wir die Reise absagen.

7.3 Reiseabsage aus anderen Gründen

Wir sind berechtigt, die Reise aus anderen Gründen abzusagen. Ihre Rechte richten sich nach Ziffer 6.4.

8. SIE MÜSSEN DIE REISE UNTERBRECHEN

Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.

9. WENN SIE ETWAS ZU BEANSTANDEN HABEN

Entspricht die Reise nicht der Vereinbarung, so sind Sie verpflichtet bei unserer örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Diese werden sich bemühen, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten.

Wird innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe schriftlich festhalten. Damit sind Sie nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Sofern innert angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstandenen Kosten werden Ihnen im Rahmen der vereinbarten Leistungen und gegen Vorweisen des Zahlungsbeleges erstattet.

Vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung verlangt. Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach Reiseende schriftlich (per Brief oder E-Mail) unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Bootsgesellschaft bzw. des Basispersonal und allfällige Beweismittel beizulegen.

10. HAFTUNG

10.1 Allgemeines

Wir vergüten Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, die Ihnen entstandenen zusätzlichen Kosten oder Schäden, sofern der Vermieter oder das Basispersonal nicht in der Lage war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

10.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse

10.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haften wir nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze.

10.2.2 Haftungsausschlüsse
Wir haften nicht, wenn die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachenzurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits;

b) auf Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;

c) auf höhere Gewalt, welche wir trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Im Falle einer Unmöglichkeit der Mietgesellschaft, das reservierte Boot zur Verfügung zu stellen, ist sie verpflichtet, Ihnen ein Boot mit gleicher oder höherer Kapazität und gleichem oder höherem Komfort zu besorgen, so weit wie möglich in der gleichen Region. Eine solche Änderung kann in keinem Fall Grund einer Annullierung Ihrerseits sein;

d) Sollten die Wasserwege unbenutzbar sein (Hochwasser, Überschwemmung, Trockenheit, Streik, technisches Problem, Polizeiverbot usw.), werden die allgemeinen Bedingungen des entsprechenden Vermieters angewendet.

10.2.3 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung des Vertrages sind, haften wir im Rahmen dieser AVRB, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.

10.2.4 Übrige Schäden
Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der mangelhaften Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von uns auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese AVRB sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.

11. VERSICHERUNGEN

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Wir empfehlen Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäckversicherung, Annullierungskostenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisekrankenversicherung, Rückreisekostenversicherung usw.

12. VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

Wenn Reisedokumente ausgestellt oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.

13. REISEGARANTIE

Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer einbezahlten Beträge. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch .

14. OMBUDSMAN

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Schweizer Reisebranche gelangen. Die Adresse des Ombudsman lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach / 8038 Zürich
www.ombudsman-touristik.ch
info@ombudsman-touristik.ch 

15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Für Klagen gegen uns wird der ausschliessliche Gerichtsstand Lausanne vereinbart.

Stand 2021/11 - Alle Angaben ohne Gewähr / Änderungen vorbehalten

 
 

IHRE VORTEILE

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Wir kombinieren gerne Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse mit unserem KnowHow für rundum schöne Hausbootferien!
Langjährige
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Bereits seit über 30 Jahren sind wir Ansprechpartner für Reisen weltweit und Hausbootferien im Besonderen
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